Stiftungsvorstand
Die Mitglieder des Stiftungsvorstandes üben ihre Tätigkeit ehrenamtlich aus.
Der Stiftungsvorstand besteht aus drei Mitgliedern. Die Mitglieder werden für die Dauer ihrer Amtszeit vom Synodalvorstand des Dekanates berufen. Erneute Berufungen sind zulässig. Nach Ablauf der Amtsdauer führt der amtierende Vorstand die Geschäfte bis zur Berufung des neuen Vorstandes fort.
Der Präses der Dekanatssynode an der Dill ist qua Amt Mitglied. Die beiden anderen Mitglieder des Stiftungsvorstandes müssen Mitglied einer Kirche sein, die der Arbeitsgemeinschaft christlicher Kirchen in Deutschland (ACK) angehört und mehrheitlich einer Evangelischen Kirche angehören, die Mitglied der Evangelischen Kirche Deutschlands ist. Scheidet ein Mitglied vor dem Ende seiner Amtszeit aus, beruft der Dekanatssynodalvorstand für die restliche Dauer der Amtszeit ein neues Mitglied.



