Einmal zustiften – immer helfen!

Mit einer Zustiftung spenden Sie nachhaltig für die Fortführung der Arbeit der Beratungsstelle an der Dill, denn Ihre Spende als Zustiftung bleibt festangelegt Bestandteil des Stiftungsvermögens. Die Zinserträge des Stiftungsvermögens ermöglichen dann dauerhaft und zweckgebunden den Erhalt der Beratungsstelle Lahn-Dill.

Durch Zustiftungen wird somit die wichtige Arbeit der Beratungsstelle an der Dill langfristig gesichert. Bei Zustiftungen ist ein steuerlicher Sonderabzug gemäß § 10 b EStG bis zu 20% möglich.

Weitere Infos dazu finden Sie auf der Seite >Fragen und Antworten.

Eine Zustiftung an die Stiftung Familie Leben tätigen

Ihre Zustiftung können Sie auf unser Stiftungskonto überweisen. Bitte vergessen Sie nicht die Angabe des Verwendungszwecks „Zustiftung Stiftung Familie Leben“. Über den Button rechts können Sie on- und offline über unser Spendenportal zustiften.


Ev. Regionalverwaltung Nassau Nord
Vermerk: Zustiftung f. d. Stiftung Familie Leben
IBAN: DE 14516500450000063461
BIC: HELADEF 1DIL


Spendennachweis

Für Ihre Zustiftung erhalten Sie selbstverständlich eine Zuwendungsbestätigung für Ihre Steuererklärung. Bitte denken Sie an die Angabe Ihrer Adressdaten.


Wenn Sie weitere Fragen zur Zustiftung haben wenden Sie sich gerne an uns:
02772 5834242 oder per E-Mail unter info@stiftung-familie-leben.de