Stiftung Familie Leben

Der Stiftungszweck der Stiftung Familie Leben ist die finanzielle Unterstützung der Beratungsstelle an der Dill. Die Beratungsstelle hilft Menschen in schwierigen Lebenssituationen kostenfrei mit psychologischer Beratung und präventiven Angeboten.


Die Stiftung Familie Leben wurde 1997 gegründet. Stiftungszweck ist ausschließlich die finanzielle Unterstützung der Beratungsstelle. Die Beratungsstelle an der Dill ist eine von 16 Stellen in der Landeskirche Hessen und Nassau. Sie berät Menschen kostenfrei und ungeachtet der Herkunft oder der Konfession in schwierigen Lebenssituationen. Jährlich gibt es ca. 400 individuelle Beratungsfälle mit bis zu 3500 Gesprächstherapien. Sitz der Beratungsstelle ist in Herborn.

Fachkräfte mit Ausbildung und Erfahrung in den Bereichen Psycholgie, Sozialpädagogik, Pädagogik sowie
Paar- und Familientherapie begleiten die Menschen, die in den verschiedensten Konfliktsituationen, ihren Weg in die Beratungsstelle finden, wie z.B. bei Erziehungsschwierigkeiten, bei Problemen in der Schule, persönlicher Überforderung, Gewalt in der Familie, emotionalen Problemen oder Beziehungskrisen. Das Angebot richtet sich an Eltern, Kinder, Jugendliche, Familien, Alleinerziehende, Erwachsene und Paare. Neben den festen Terminen werden auch offene Sprechstunden angeboten.

Mit einer Zustiftung für die Stiftung Familie Leben spenden Sie nachhaltig für die Fortführung der Arbeit der Beratungsstelle an der Dill, denn Ihre Spende als Zustiftung bleibt festangelegt Bestandteil des Stiftungsvermögens. Die Zinserträge des Stiftungsvermögens finanzieren damit dauerhaft und zweckgebunden den Erhalt der Beratungsstelle!

Die Stiftung stellt satzungsgemäß sicher, dass die Erträge einzig für den Stiftungszweck, die „Finanzierung der Beratungsstelle an der Dill”, verwendet werden. Durch Zustiftungen wird somit die wichtige Arbeit der Beratungsstelle langfristig gesichert. Bei Zustiftungen ist ein steuerlicher Sonderabzug gemäß § 10 b EStG bis zu 20% möglich.

Die Stiftung ist selbstlos tätig; sie verfolgt keine eigenwirtschaftliche Zwecke. Die Mittel der Stiftung dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden.


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