Fragen und Antworten
Was ist eine Zustiftung?
Eine Zustiftung ist eine zusätzliche, steuerlich geförderte Zuwendung an eine bereits bestehende Stiftung, die deren Grundstockvermögen dauerhaft erhöht, anstatt direkt ausgegeben zu werden. Im Gegensatz zu einer Spende, die sofort für den Stiftungszweck verwendet wird, wird das zugestiftete Kapital angelegt, um langfristig mehr Erträge zu erwirtschaften und so die Stiftung nachhaltig zu stärken. Sie ermöglicht die gezielte Förderung eines bestimmten Stiftungszwecks.
Wofür wird meine Zustiftung eingesetzt?
Ihre Zustiftung stärkt das Basiskapital der Stiftung Familie Leben. Mit den Erträgen dieses festangelegten Kapitals unterstützt und finanziert die Beratungsstelle an der Dill für Eltern, Kinder und Jugendliche, Erwachsene und Paare. Die Beratungsstelle arbeitet für die Region Lahn-Dill. Sie befindet sich in Herborn, im Haus der Kirche, Am Hintersand 15 in 35745 Herborn.
Ist meine Zustiftung steuerlich abzugsfähig?
Das deutsche Steuerrecht bietet vielfältige Vorteile für alle, die sich entscheiden sich für das Gemeinwohl von ihrem Geld zu trennen und sich finanziell zu engagieren. Hier drei Möglichkeiten für Ihr finanzielles Engagement (Angaben ohne Gewähr). Wir empfehlen einen Berater hinzuzuziehen, wenn Sie sich für eine höhere Zustiftung entscheiden.
Sonderausgabenabzüge
Zuwendungen an eine gemeinnützige Stiftung – als Zustiftung, zur Errichtung einer Treuhand- oder rechtsfähigen Stiftung oder in einen Stiftungsfonds sind bis zu einer Million Euro (gemeinsam veranlagte Ehepaare zwei Millionen Euro) als Sonderausgabe von der Ertragssteuer abziehbar (über bis zu zehn Jahre verteilbar).
Spendenabzug
Spenden an eine Stiftung (inklusive Zahlungen in spezielle Verbrauchsfonds oder Verbrauchsstiftungen) können steuerlich geltend gemacht werden und zwar bis zu 20% des Gesamteinkommens pro Jahr.
Erbschaft- oder Schenkungssteuer
Sie kann auf Antrag erlassen oder zurückerstattet werden (§ 29 ErbStG), wenn man eine Erbschaft oder Schenkung innerhalb von 24 Monaten an eine gemeinnützige Stiftung spendet. Haben Sie also Vermögen geerbt oder geschenkt bekommen, können Sie durch die Weitergabe an uns, Erbschaftsteuer sparen. Dies funktioniert jedoch nur bei einer Zustiftung, nicht bei einer normalen Spende.
Steuerfreie Zinserträge
Beim Stiftungsdarlehen bleibt das Kapital Eigentum des Stiftenden, aber die erwirtschafteten Erträge (Zinsen) gehen an die Stiftung. Auf die Zinserträge muss keine Kapitalertragsteuer gezahlt werden.
Erhalte ich eine Spendenquittung, wenn ich spende bzw. zustifte?
Ja, ab einer Spende oder Zustiftung von € 300 wird eine formelle Spendenquittung ausgestellt, die Sie beim Finanzamt einreichen können. Bis € 300 genügt ein vereinfachter Nachweis. Dazu zählt der Kontoauszug, ein PC-Ausdruck bei Online-Banking (Lastschrift) oder der Einzahlungsbeleg.
Warum ist die Stiftung Familie Leben auf Zustiftungen angewiesen?
Einziger Stiftungszweck der Stiftung Familie Leben ist die Unterstützung der Beratungsstelle an der Dill mit Sitz in Herborn.
Gehälter des Fachpersonals sowie Unterhaltung und Miete des Standortes, Material, Workshops und zusätzliche Hilfsmittel werden durch die Stiftung finanziell unterstützt.
Diese sind nicht einzig durch direkte Spenden an die Beratungsstelle zu finanzieren.
Ihre Zustiftung garantiert auf Dauer die gemeinnützige und für die Klienten kostenfreie Arbeit der Beratungsstelle.
Was bewirke ich mit meiner Zustiftung?
Mit Ihrem Engagement und Ihrer Zustiftung helfen Sie Menschen der Region. Ihre Zustiftung bleibt erhalten und wirkt nachhaltig zum Wohl von Eltern, Kindern und Jugendlichen, Erwachsenen, Alleinerziehenden und Paaren, die sich in schwierigen Lebenssituationen befinden und Rat suchen.
Kann ich Fördergelder bei der Stiftung beantragen?
Nein, es können keine Fördergelder bei der Stiftung Familie und Leben beantragt werden. Alleiniger Stiftungszweck ist die finanzielle Unterstützung der Beratungsstelle an der Dill für Eltern, Kinder und Jugendliche, Erwachsene und Paare mit Sitz in Herborn.
Wo kann ich Rückfragen stellen?
Wenn Sie weitere Rückfragen haben, erreichen Sie uns per E-Mail: info@stiftung-familie-leben.de und Telefon: 02772 5834242
Wer ist Träger der Stiftung?
Stiftungsträger ist das Ev. Dekanat an der Dill. Die Adresse des Dekanates lautet: Dekanat an der Dill, Am Hintersnd 15 in 35745 Herborn.
Die Stiftung wird durch einen ehrenamtlichen Stiftungsvorstand mit drei Mitgliedern geleitet. Zwei Mitglieder des Sitftungsvorstandes werden durch die Dekanatssynode gewählt. Der Präses der Synode ist qua Amt Mitglied.
„Die Stiftung ist eine nichtrechtsfähige kirchliche Stiftung bürgerlichen Rechts in der Verwaltung des Evangelischen Dekanats an der Dill und wird folglich von diesem im Rechts- und Geschäftsverkehr vertreten.” (Laut §1, Abs. 2 der Stiftungssatzung)
Was ist der Unterschied zwischen Spende und Zustiftung
Eine Zustiftung ist eine Spende in das Vermögenskapital einer Stiftung. Dieses Kapital bleibt bestehen und aus seinen Zinserträgen wird der Stiftungszweck erfüllt. Eine Spende ist eine Zuwendung, die der zeitnahen Mittelverwendung dient.
