Einmal zustiften – immer helfen!
Mit einer Zustiftung spenden Sie nachhaltig für die Fortführung der Arbeit der Beratungsstelle an der Dill, denn Ihre Spende als Zustiftung – egal in welcher Höhe – bleibt festangelegt Bestandteil des Stiftungsvermögens. Die Zinserträge des Stiftungsvermögens ermöglichen damit zweckgebunden und dauerhaft den Erhalt der Beratungsstelle.
Durch Zustiftungen wird somit die wichtige Arbeit der Beratungsstelle an der Dill langfristig gesichert. Spenden an eine Stiftung (inklusive Zahlungen in spezielle Verbrauchsfonds oder Verbrauchsstiftungen) können bis zu 20% des Gesamteinkommens pro Jahr geltend gemacht werden. Weitere Infos dazu finden Sie auf der Seite
>Fragen und Antworten.

Eine Zustiftung an die Stiftung Familie Leben tätigen
Ihre Zustiftung können Sie auf unser Stiftungskonto überweisen. Bitte vergessen Sie nicht die Angabe des Verwendungszwecks „Zustiftung Stiftung Familie Leben“. Nachfolgend oder über den Button „Jetzt unterstützen” können Sie on- und offline über unser Spendenportal zustiften.
Ev. Regionalverwaltung Nassau Nord
Vermerk: Zustiftung Stiftung Familie Leben
IBAN: DE 14516500450000063461
BIC: HELADEF 1DIL
Spendennachweis
Für Ihre Zustiftung erhalten Sie selbstverständlich eine Zuwendungsbestätigung für Ihre Steuererklärung. Bitte denken Sie an die Angabe Ihrer Adressdaten.
Wenn Sie weitere Fragen zur Zustiftung haben wenden Sie sich gerne an uns:
Telefon 02772 5834242 oder per E-Mail
unter
info@stiftung-familie-leben.de
