Einmal zustiften – immer helfen!

Mit einer Zustiftung spenden Sie nachhaltig für die Fortführung der Arbeit der Beratungsstelle an der Dill, denn Ihre Spende als Zustiftung bleibt festangelegt Bestandteil des Stiftungsvermögens. Die Zinserträge des Stiftungsvermögens ermöglichen dann dauerhaft und zweckgebunden den Erhalt der Beratungsstelle Lahn-Dill.

Durch Zustiftungen wird somit die wichtige Arbeit der Beratungsstelle langfristig gesichert. Bei Zustiftungen ist ein steuerlicher Sonderabzug gemäß § 10 b Abs. 1a EStG möglich, weil diese in das zu erhaltende Vermögen der Stiftung erfolgen. Die Höchstgrenze beträgt 1 Millionen Euro bzw. 2 Millionen Euro bei gemeinsam veranlagten Ehegatten. Der Betrag kann auf 10 Jahre verteilt werden.

Weitere Infos dazu finden Sie auf der Seite >Fragen und Antworten.

Eine Zustiftung an die Stiftung Familie Leben tätigen

Ihre Zustiftung können Sie auf unser Stiftungskonto überweisen. Bitte vergessen Sie nicht die Angabe des Verwendungszwecks „Zustiftung Stiftung Familie Leben“. Nachfolgend oder über den Button „Jetzt unterstützen” können Sie on- und offline über unser Spendenportal zustiften.


Ev. Regionalverwaltung Nassau Nord
Vermerk: Zustiftung Stiftung Familie Leben
IBAN: DE 14516500450000063461
BIC: HELADEF 1DIL


Spendennachweis

Sie erhalten selbstverständlich eine Zuwendungsbestätigung für Ihre Steuererklärung bei Angabe Ihrer Adressdaten. Bis € 300 genügt ein vereinfachter Nachweis für das Finanzamt. Dazu zählen der Kontoauszug, ein PC-Ausdruck bei Online-Banking (Lastschrift) oder der Einzahlungsbeleg.


Wenn Sie weitere Fragen zur Zustiftung haben wenden Sie sich gerne an uns:
Telefon 02772 5834242 oder per E-Mail unter info@stiftung-familie-leben.de

Fragen & Antworten