• Anlassspende

    „Was soll ich mir bloß wünschen?“ Eine Frage, die wir uns jedes Jahr mindestens einmal stellen, oder? Glück, Gesundheit, Frieden, Zeit und ein langes Leben für sich selbst und seine Familie – das lässt sich leider nicht verschenken. Oftmals ist man aber in materiellen Dingen wunschlos glücklich und braucht nicht noch mehr. Lassen Sie sich für ein Anliegen, das Ihnen am Herzen liegt, beschenken. Ihre Gäste spenden und erhalten dafür, wenn es gewünscht wird, eine Spendenbescheinigung. Als Gastgeber:in werden Sie mit der Gewissheit beschenkt, dass damit ein für Sie wichtiges Vorhaben unterstützt wird. 


    So können Sie uns zu einem Anlass unterstützen


    Vermerken Sie im Einladungsschreiben an Ihre Gäste, dass Sie statt Geschenken um eine Spende zugunsten der Stiftung Leben Familie bitten, und geben Sie unser Spendenkonto an mit der Bitte bei der Überweisung auch Namen und Adresse anzugeben, damit wir die Spenden zuordnen können. Siehe dazu auch den Absatz „Spendennachweis.” Sie können auch den QR-Code für unsere Online-Spendenportal nutzen. 


    Ev. Regionalverwaltung Nassau Nord

    Vermerk: [Ihr Name] Zustiftung für die Stiftung Familie Leben

    IBAN: DE 14516500450000063461

    BIC: HELADEF 1DIL


    Senden Sie uns eine Kopie Ihres Einladungsschreibens zusammen mit Ihrer Adresse zu oder nehmen Sie direkt Kontakt mit uns auf:

    Stiftung Familie Leben

    Am Hintersand 15

    35745 Herborn

    Telefon: 02772 5834242


    Spendennachweis


    Wir senden Ihnen nach dem Anlass eine Übersicht der eingegangenen Spenden. Dazu benötigen wir bei der Überweisung die Angabe einer vollständigen Adresse.

    Sie können natürlich auch eine Spendenbox aufstellen und uns den Gesamtbetrag später überweisen. Dabei auch hier an die Adressangabe denken, die für die Ausstellung eines Zustiftungsnachweises (Spendenquittung)  notwendig ist.

  • Testamentarische Regelungen · Vermächtnis

    Im Rahmen Ihres Testaments können Sie die Stiftung entweder als Erbin einsetzen oder durch ein Vermächtnis begünstigen.

    Bei der Einsetzung als Erbin geht Ihr gesamtes Vermögen je nach der Gestaltung des Testaments auf die Stiftung erbschaftsteuersteuerfrei über, weil die Stiftung von der Erbschaftsteuer befreit ist. 

    In einem Vermächtnis können Sie festlegen, dass Sie die Stiftung Familie Leben bedenken möchten. Hierfür bestimmen Sie in Ihrem Testament oder in einem Erbvertrag, dass eine vereinbarte Geldsumme, eine Immobilie oder Wertgegenstände an die Stiftung Familie Leben übertragen werden. Erben bleiben Ihre Angehörigen oder wen auch immer Sie als Erben einsetzen möchten. Auch das Vermächtnis ist steuerfrei, es kommt uns also ungeschmälert zu. 


    Wichtiger Hinweis:

    Zu diesen komplexen Themen können wir Ihnen nur ein paar Hinweise geben. Wir raten dringend dazu sich bei der Gestaltung eines Testaments rechtlich und steuerlich beraten zu lassen, hierzu empfehlen wir einen Notar/eine Notarin, einen Rechtsanwalt/eine Rechtsanwältin und/oder für die steuerlichen Fragen eine/n Steuerberater:in um Rat zu fragen. 


    Für ein erstes Informationsgespräch stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.

    Telefon: 02772 5834242