Vielen Dank für Ihre Zustiftung

Mit Ihrer Zustiftung spenden Sie nachhaltig für die Fortführung der Arbeit der Beratungsstelle, denn Ihre Spende als Zustiftung bleibt festangelegt Bestandteil des Stiftungsvermögens. Die Zinserträge des Stiftungsvermögens finanzieren dann dauerhaft und zweckgebunden den Erhalt der Beratungsstelle.

Die Stiftung stellt satzungsgemäß sicher, dass die Erträge einzig für den Stiftungszweck, die Finanzierung der Beratungsstelle, verwendet werden. Durch Zustiftungen wird somit die wichtige Arbeit der Beratungsstelle langfristig gesichert.


Ihre Zustiftung können Sie hier online oder auch mit üblicher Überweisung auf unser Stiftungskonto überweisen. Wichtig : Bitte vergessen Sie nicht die Angabe des Verwendungszwecks „Zustiftung Stiftung Familie Leben“.


Ev. Regionalverwaltung Nassau Nord

Vermerk: Zustiftung Stiftung Familie Leben

IBAN: DE 14516500450000063461

BIC: HELADEF 1DIL


Ab einer Zustiftung von € 300 erhalten Sie eine Zuwendungsbestätigung für Ihre Steuererklärung. Bis € 300 genügt ein vereinfachter Nachweis für das Finanzamt. Dazu zählen der Kontoauszug, ein PC-Ausdruck bei Online-Banking (Lastschrift) oder der Einzahlungsbeleg. Wenn Sie weitere Fragen zur Zustiftung haben wenden Sie sich gerne an uns: 02772 583420 oder per E-Mail unter info@stiftung-familie-leben.de oder schauen Sie nochmal auf unserer FAQ-Seite vorbei:


Fragen & Antworten